Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde

Bisherige Situation

Zur Zeit gibt es laut Satzung die Stammesleitung (Ziff. 25 f.) und die Stammesleiterrunde (Ziff. 27 f.). Die Stammesleitung ist - im Gegensatz zu Stammesleiterrunde - ein Organ des Stammes (Ziff. 19). Die Stammesleiterrunde besteht u.a. aus allen Leitern, die Stammesleitung nur aus einem Vertreter pro Stufe und dem Vorstand. Aufgabe der Stammesleitung ist die Regelung von stufenübergreifenden Angelegenheiten, Aufgabe der Stammesleiterrunde ist das Geben von Rückhalt und die Unterstützung in den Leitungsaufgaben.

Kritikpunkte

In vielen Stämmen werden die Aufgaben der Stammesleitung durch die vollständige Leiterrunde wahrgenommen. Die zusätzliche “Stammesleitung” wird oftmals als überflüssig empfunden. Genauso tagt in manchen Stämmen zwar die Stammesleitung, es haben aber alle Leiter und Leiterinnen “Stimmrecht”.

Lösungsansätze

Folgende Varianten wären denkbar:

Variante A: Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde

Die bisherigen getrennten Gremien werden unter dem Namen Stammesleiterrunde zusammengelegt. Es bleibt bei einer Vertreterin bzw. einem Vertreter mit Stimmrecht pro Stufe, die weiteren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Elternvertretung nehmen mit beratende Stimme teil.

Variante B: Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde, Stimmrecht für alle Leiterinnen und Leiter

Die bisherigen getrennten Gremien werden unter dem Namen Stammesleiterrunde zusammengelegt. Es haben alle Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter Stimmrecht, die weiteren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Elternvertretung nehmen mit beratende Stimme teil.

Variante C: Wegfall der Stammesleiterunde

Es gibt nur noch das Gremium Stammesleitung. Die Aufgaben und Funktionen der Stammesleiterrunde fallen weg.

Zum Lesen und Vergleichen gibt es die verschiedenen Varianten auch als PDF zum Herunterladen


Ab hier seht Ihr den bisherigen Satzungstext und könnt dann auf rechten Seite die verschiedenen Änderungsvorschläge aufrufen und kommentieren, sowie weitere Vorschläge hinzufügen.

Die Stammesleitung

25. Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Vorstand;
  • pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden;

Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter, die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil. Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.

26. Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:

  • die Beratung des Stammesvorstandes;
  • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten;
  • die Vorbereitung der Stammesversammlung;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes;
  • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).

Die Stammesleiterrunde

27. Zur Stammesleiterrunde gehören:

  • der Vorstand;
  • die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder-, Pfadfindertrupps und Roverrunden;
  • die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und Fachreferentinnen; weitere Mitglieder, die der Vorstand einladen kann.

Die Stammesleiterrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen monatlich.

28. Die Stammesleiterrunde gibt Leiterinnen und Leitern Rückhalt und unterstützt sie in ihren Leitungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere:

  • der Austausch von Erfahrungen in der Gruppenarbeit;
  • die Auseinandersetzung mit den Absichten des Verbandes;
  • die Durchführung gemeinsamer Unternehmungen der Leiterrunde;
  • die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Leiterrunde;
  • die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiterinnen und Leiter.
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.