Die Artikel 32 (Stamm), 52 (Bezirk), und 71 (Diözese) sollen für Kuraten geöffnet werden.
Hier steht:
- .... und wer von den beiden (Diözesan)vorsitzenden den Vorsitz im Rechtsträger übernimmt.
Warum können das Kuraten nicht? Was ist, wenn nur das Kuratenamt besetzt ist (Trierer Modell)?
Änderungsvorschlag:
... und wer vom Vorstand den Vorsitz im Rechtsträger übernimmt.
Ich sehe an diesem Artikel auch noch ein 2. grundsätzliches Problem. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Hier findet nämlich eine Fremdbestimmung eines anderen Vereines statt. Wir hatten im DV Mainz auf Diözesanebene nämlich mit dem Amtsgericht genau dieses Problem! Wäre cool, wenn diesen Punkt mal die AG Strukturwandel rechtlich prüfen könnte.