Rederecht für Gäste - Historie

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  • Rederecht für Gäste

    von Diözesanversammlung Passau Workshop, angelegt

    Auf jeder Versammlung sollte jeder Gast Rederecht haben, bis von der Versammlung etwas anderes beschlossen wird.

    Bisher muss Gästen der Versammlung, die in ihrer Funktion nicht Teil der Satzung sind (beratend oder stimmend) formal das Rederecht gesondert eingeräumt werden.

    Beispiel: Landesvorstand in Bayern auf Diözesanversammlungen; Bischof oder kirchlicher Vertreter (nicht BDKD); Bürgermeister auf Stammesversammlungen; Ehemalige DPSGler ohne Funktion...