Verzicht auf Stimmrecht - Historie

1-2 von 2
Sortieren:
  • Verzicht auf Stimmrecht

    von Fulle Verifiziert , angelegt

    Stimmberechtigte Mitglieder von Versammlungen sollten schriftlich den Verzicht auf Ausübung ihres Stimmrechtes gegenüber einer Versammlung/Sitzung (1x Termin) erklären können. Sofern dies geschieht, reduziert sich die Gesamtheit der Wahlberechtigten und die Beschlussfähigkeit erhöht sich. Die Verzichtserklärung ist bei jeder Versammlung/Konferenz etc. erneut vorab zu leisten.

    Begründung: Es ist schade, wenn z.B. in einem Bezirk sich teilweise Stämme völlig aus der Bezirksarbeit heraustun. Dies ist aber die freie Entscheidung der Stämme. Leidtragende sind dann die anderen Stämme. Besonders bei den Versammlungen und Konferenzen scheitert die Beschlussfähigkeit häufig an dem Fehlen der stimmberechtigten Mitglieder. Das hat zur Folge, dass alle Teilnahmewilligen immer wieder zu einer zweiten Versammlung/Konferenz kommen müssen, weil die erste nie beschlussfähig ist. Das kostet Kraft und Zeit, die man gut anderweitig in die Verbandsarbeit investieren könnte. Kurz gefasst: Wenn jemand keinen Bock auf Versammlungen/Konferenzen etc. hat oder er/sie absehbar nicht zur Sitzung kommen kann, so sollte er zumindest den Verzicht auf die Ausübung seines Stimmrechtes erklären können und somit zumindest die anderen durch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Beschlussfähigkeit unterstützen können. Ob er/sie dies tun, ist natürlich seine/ihre freie Entscheidung, man kann sich also auch bewusst dagegen entscheiden.

  • Verzicht auf Stimmrecht

    von Fulle Verifiziert , angelegt

    Stimmberechtigte Mitglieder von Versammlungen sollten schriftlich den Verzicht auf Ausübung ihres Stimmrechtes gegenüber einer Versammlung/Sitzung (1x Termin) erklären können. Sofern dies geschieht, reduziert sich die Gesamtheit der Wahlberechtigten und die Beschlussfähigkeit erhöht sich. Die Verzichtserklärung ist bei jeder Versammlung/Konferenz etc. erneut vorab zu leisten.

    Begründung: Es ist schade, wenn z.B. in einem Bezirk sich teilweise Stämme völlig aus der Bezirksarbeit heraustun. Dies ist aber die freie Entscheidung der Stämme. Leidtragende sind dann die anderen Stämme. Besonders bei den Versammlungen und Konferenzen scheitert die Beschlussfähigkeit häufig an dem Fehlen der stimmberechtigten Mitglieder. Das hat zur Folge, dass alle Teilnahmewilligen immer wieder zu einer zweiten Versammlung/Konferenz kommen müssen, weil die erste nie beschlussfähig ist. Das kostet Kraft und Zeit, die man gut anderweitig in die Verbandsarbeit investieren könnte. Kurz gefasst: Wenn jemand keinen Bock auf Versammlungen/Konferenzen etc. hat oder er/sie absehbar nicht zur Sitzung kommen kann, so sollte er zumindest den Verzicht auf die Ausübung seines Stimmrechtes erklären können und somit zumindest die anderen durch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Beschlussfähigkeit unterstützen können. Ob er/sie dies tun, ist natürlich seine/ihre freie Entscheidung, man kann sich also auch bewusst dagegen entscheiden.