Die Bundesausbildungstagung erhält Antragsrecht auf der Bundesversammlung zur Sache des Ausbildungskonzeptes - Historie

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  • Die Bundesausbildungstagung erhält Antragsrecht auf der Bundesversammlung zur Sache des Ausbildungskonzeptes

    von Dirk "Billy" Stratmann, angelegt

    Bisherige Regelung: Auf der jährlich stattfindenden Bundesausbildungstagung sind alle für die Ausbildung verantwortlichen eingeladen um sich über das Bundeseinheitliche Ausbildungskonzept (Teil 1 Modulausbildung ohne WBK) in der angewandten Praxis auszutauschen und ggf. Veränderung anzuregen. Es liegt aber im Ermessen der Bundesleitung diese Vorschläge umzusetzen.

    Änderungsvorschlag: Da sich auf der Bundesaubita die Experten und Expertinnen in Sachen Modulausbildung treffen, austauschen und beraten sollte die Bundesaubita nur in Sachen der Modulausbildung ein Antragsrecht auf der Bundesversammlung erhalten. Dort wird dann von der Bundesleitung, den Diözesanvorständen und den Delegierten der Alterstufen gemeinsam über den Antrag der Bundesaubita entschieden. Ein Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept sollte auch vom gesamten Verband entwickelt und verändert werden können und nicht nur von der Bundesleitung.

  • Die Bundesausbildungstagung erhält Antragsrecht auf der Bundesversammlung zur Sache des Ausbildungskonzeptes

    von Dirk "Billy" Stratmann, angelegt

    Bisherige Regelung: Auf der jährlich stattfindenden Bundesausbildungstagung sind alle für die Ausbildung verantwortlichen eingeladen um sich über das Bundeseinheitliche Ausbildungskonzept (Teil 1 Modulausbildung ohne WBK) in der angewandten Praxis auszutauschen und ggf. Veränderung anzuregen. Es liegt aber im Ermessen der Bundesleitung diese Vorschläge umzusetzen.

    Änderungsvorschlag: Da sich auf der Bundesaubita die Experten und Expertinnen in Sachen Modulausbildung treffen, austauschen und beraten sollte die Bundesaubita nur in Sachen der Modulausbildung ein Antragsrecht auf der Bundesversammlung erhalten. Dort wird dann von der Bundesleitung, den Diözesanvorständen und den Delegierten der Alterstufen gemeinsam über den Antrag der Bundesaubita entschieden. Ein Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept sollte auch vom gesamten Verband entwickelt und verändert werden können und nicht nur von der Bundesleitung.