Eine Veränderung des Vorstands kann m. E. nur einhergehen mit einer entsprechenden Änderung der Leitungsstruktur.
Jeder normale Vereinsvorstand hat neben dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (bei uns 2 Vorsitzende) und im kirchlichen Bereich dem Kuraten/Präses/usw. einen Schriftführer, einen Kassenwart und weitere Personen, oft Beisitzer genannt. Das wären für den Stamm mindestens 5 Vorstandsmitglieder (ohne Beisitzer). Ob Beisitzer erforderlich sind, hängt von der konkreten Struktur ab.
Der Vorstand sollte m. E. vor allem die Ebene der Stammesleitung ersetzen. Die überörtlichen Aktivitäten (Teilnahme am Pfingstzeltlager, an Diözesanlagern usw.) sind Aufgabe der Leitungsebene des Stammes, dafür sollte ein funktionsfähiges Organ eingerichtet werden. Da Vorstandsmitglieder weitgehend auch Leiter sein werden, ändert sich sachlich nicht viel; es werden vor allem eine Ebene eingespart und damit etliche Sitzungen.
Wenn der Vorstand sachlich (nicht personell!) mit der Stammesleitung vereinigt werden soll, muss der Vorstand erweitert werden. Soll weiterhin die Leiterrunde resp. Stammesleitung alles und jedes besprechen und beschließen, kann es bei der alten Struktur bleiben. Ich würde es gut finden, wenn sachliche Zuständigkeiten von der Leiterrunde auf den Vorstand verlagert würden.
M. E. ist ein Stamm dann nur sinnvoll handlungsfähig, wenn ein entsprechend besetzter Vorstand vorhanden ist. Weder Leiterrunde noch Stammesleitung in der bisherigen Form können das leisten; das zeigen auch schon andere Äußerungen hier. Daher bin ich für einen erweiterten Vorstand, dessen genaue Mitgliederzahl (mindestens 5, s. o.) der Stamm selbst bestimmen können sollte. Man könnte auch aus jeder Stufe einen Vertreter wählen, dann hätte der Vorstand mindestens 7 Mitglieder. Die Stammesleitung ist dann nicht mehr erforderlich. Das erleichtert auch die Struktur, wenn bei einem e. V. bereits ein Vorstand vorhanden ist.
Im Übrigen ist der Vorstand gegenüber der Stammesversammlung rechenschaftspflichtig, sodass zumindest ein Abriss über den Finanzbericht des Vorjahres abzugeben ist. Das gilt schon nach allgemeinem Vereinsrecht. Der Stamm, der gemeinnützig ist, muss ohnehin aus steuerlichen Gründen einen Rechnungsabschluss erstellen; das sollte jeder Stamm aber schon aus eigenem Interesse tun.
Schließlich bin ich dafür, dass bei der Bezirksversammlung jeder Stamm eine Stimme hat, unabhängig davon, wer sie abgibt. Man könnte auch daran denken, mehrere Stimmen proportional zur Mitgliederzahl des Stammes zu vergeben. Das muss aber der Verband klären, was hier sinnvoll ist. Mir jedenfalls fehlt dazu der Überblick.