Streichung der Stammesleitung und Aufgabenübertragung an Leiterrunde - Historie

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  • Streichung der Stammesleitung und Aufgabenübertragung an Leiterrunde

    von Alexander Berg Verifiziert , angelegt

    Hallo,

    ich hab mir mal die Mühe gemacht und einen Änderungsvorschlag erarbeitet.

    Leider bietet das Texteingabefeld nicht viele Möglichkeiten. Was in der aktuellen Satzung gestrichen werden soll ist mit *** "eingeklammert". Was neu hinzukommen soll ist mit #### "eingeklammert".

    Zur Zeit zweifel ich grade, ob das zu "Vorstandsmodelle" passt. Falls nein, kann die AG Strukturwandel ja das bitte dann kommentieren :-)

    Organe des Stammes

    1. Organe des Stammes sind:
    2. die Stammesversammlung; **2. die Stammesleitung;***
    ##2. die Stammesleiterrunde;
    1. der Vorstand des Stammes.

    Die Stammesversammlung

    1. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: **• die Stammesleitung gem. Ziffer 25,****
    #• pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der Leitungsteams der

    Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden###### • je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; • die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Vorsitzenden/des Vorsitzenden des Elternbeirates. Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.

    ***Die Stammesleitung 25. Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: • der Vorstand; • pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden; • die Vorsitzende/der Vorsitzende des Elternbeirates. Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter sowie die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil. Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt. 26. Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere: • die Beratung des Stammesvorstandes; • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten; • die Vorbereitung der Stammesversammlung; • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes; • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen; • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).****

    Die Stammesleiterrunde

    1. Zur Stammesleiterrunde gehören: • der Vorstand; • die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder-, Pfadfindertrupps und Roverrunden; • die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und Fachreferentinnen; • weitere Mitglieder, die der Vorstand einladen kann. Die Stammesleiterrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen monatlich.

    28a. Die Stammesleiterrunde gibt Leiterinnen und Leitern Rückhalt und unterstützt sie in ihren Leitungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere: • der Austausch von Erfahrungen in der Gruppenarbeit; • die Auseinandersetzung mit den Absichten des Verbandes; • die Durchführung gemeinsamer Unternehmungen der Leiterrunde; • die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Leiterrunde; • die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiterinnen und Leiter.

    ##############28b.

    Die Stammesleiterrunde regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere: • die Beratung des Stammesvorstandes; • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten; • die Vorbereitung der Stammesversammlung; • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes; • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen; • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).##################