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    Benedikt · angelegt
     

    Ich finde Variante C sehr gut. Jedoch sollten die Stellvertretungen nicht nur für eine Versammlung berufen werden, sondern für die Dauer von einem Jahr. Die Stellvertreter werden in den jeweiligen Versammlungen, auf denen die Vorstände gewählt werden (Stammes-, Bezirks-, Diözesen-, Bundesversammlung) durch die Versammlung legitimiert für festgelegte Versammlungen als Stellvertreter stimmberechtig zu sein. Als Nachweis dient das Protokoll der jeweiligen Versammlung auf denen die Stellvertreter für die Vertretungsaufgabe legitimiert wurden.