Wenn eine Regelung der Vertretung an "irgendjemand" schon bei der Wahl eines Vorstands bekannt ist: vertrauen die Stimmberechtigten mit der Wahl dem Vorstand nicht diverse wichtige Entscheidungen an? Dann sollte man solch einer Person doch auch zutrauen, niemanden unqualifiziertes als Vertretung zu wählen. Oder?