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    Achim Köhler Verifiziert · angelegt
     

    Ich bin für Variante C. Also, ich durfte zweimal die Erfahrung machen, über zwei bzw. drei Amtzeiten in verschiedenen Konstellationen in einem dreiköpfigen Vorstand zusammen zu arbeiten. Insbesondere für die Zeit im Diözesanvorstand würde ich attestieren, die Aufgabenfülle reicht locker für sechs Vorstandsmitglieder (teilweise 40 Stunden ehrenamtlich pro Woche). Da hatte es die KJG-Diözesanleitung gut, die ihre Aufgaben auf sechs oder sieben Leute verteilen durften. Ein oder mehrere Vorstandsreferent(inn)en sind auch keine Lösung, da viele Aufgaben an das Mandat gebunden sind (Vertretung auf Bundesebene oder beim BDKJ oder beim Bistum etc...). Was die "Vollwertigkeit" der Kurat/innen im Vorstand anbetrifft, habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Im Diözesanvorstand durfte ich mit drei Diözesankuraten zusammenarbeiten, die alle einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit investiert haben; als ehrenamtlicher Stammeskurat habe ich bestimmt genausoviel getan, wie meine Vorstandskollegen; und als Kaplan sehe ich mich durchaus verantwortlich für die gesamte Vorstandsarbeit. Allerdings würden da ein, zwei, drei weitere Vorstandsmitglieder durchaus hilfreich sein. Variante C hat die höchstmögliche Flexibilität für die betroffene "Verbandseinheit". Vor dem Hintergrund, dass die Situation jedes Stammes anders ist, jedes Bezirks und jedes Diözesanverbandes, sollten nicht weiter alle über einen Kamm geschert werden. Mit der Einschränkung, dass nur drei von <vier>, <fünf>, <sechs> Vorstandsmitgliedern Stimmrecht haben, gibt es auch genügend Kompatibilität auf der nächst höheren Ebene.