Daniel Götz Verifiziert
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Stammesversammlungen dürfen seit der Bundesversammlung 2013 Anträge an die Bundesversammlung stellen (Ziffer 115). Das Antragsrecht für alle Mitglieder wurde in diesem Rahmen auch diskutiert und wir haben dazu im DV Bamberg einen Feldversuch gemacht und alle Mitglieder dazu eingeladen, Anträge an die Diözesanversammlung zu stellen (inkl. Werbung etc). Ich hatte echt tolle Diskussionen z.B. mit Pfaditrupps, die ihre Anliegen geschildert haben, aber letztlich scheiterte es jeweils daran, den nächsten Schritt zu machen und einen Antrag zu formulieren, der festlegt, was genau geändert werden soll. Letztlich gab es leider keinen einzigen Antrag von Mitgliedern ausserhalb der Versammlung Insofern würde ich vermuten, dass ein Petitionswesen, das die Anliegen der DPSG-Mitglieder ernst nimmt und daraus Eingaben oder auch ganze Anträge an die jeweils zuständigen Personen/Versammlungen/Konferenzen formuliert, dem ursprünglichen Anliegen der jeweiligen Mitglieder mehr nützt. Ansonsten steht ja immer noch der Antragsweg:

DPSG-Mitglied -> Stammesversammlung -> Bundesversammlung

offen.(inzwischen für alle Mitglieder möglich durch Satzungsänderungen 2013 & 2014)