Der Unterschied zwischen den Varianten A bzw. B zu der Variante C liegt darin, dass die Variante C mehr Flexibilität zu lässt und je nach Bedarf 3 bis 6 Vorstände gewählt werden können. Ob dies dann genutzt wird und mit Ehrenamtlichen besetzt werden kann, wird vor Ort festgestellt. An einem Beispiel wird das deutlicher: Wenn die Vorstandsgröße nach Variante A bzw. B. auf vier Personen festgelegt wird, gibt es keine Möglichkeit nach Bedarf (der nur vor Ort erkennbar ist) mehr Vorstände einzusetzen. Nach Variante C können die einen drei Vorstände einsetzten, die andere dagegen sechs Vorstände, wenn sie den Bedarf und die Leute dazu haben.