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Dass es in kleineren Gruppierungen schwierig ist, die bereits bestehenden Posten zu besetzen sehe ich ein. Ich bin Kurat in einem großen Stamm mit vielen Leitern und würde mich darüber freuen, den verantwortlichen Vorstand (nach innen) auf bis zu sechs Personen erweitern zu können.
Dass ich die Zuständigkeit delegieren kann, ist mir klar und das machen wir auch (wir haben quasi zwei Referenten des Vorstands, die wie volle Vorstände agieren). Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass in dem Fall, dass der Vorstand uneinig ist, die beiden Referenten nicht das selbe Recht haben wie die drei mit Satzungsgemäßem Amt. Diese beiden haben ja nicht einmal eine Stimme in der Stammesleitung. Und die Verantwortung für das, was im Stamm geschieht tragen drei.
Dass der Stamm auf die nächste Ebene weiterhin drei Stimmen hat halte ich für richtig. Eine andere Gewichtung bräuchte andere Kriterien als die der Vorstandsgröße (sonst könnte ein Stamm, in dem die ganze Leiterrunde aus 6 Personen besteht und die alle einen Vorstandsposten besetzen 6 Stimmen wahrnehmen, wenn würde ich hier eine Gewichtung über die Mitgliederzahl in Betracht ziehen, das aber auch nicht unbedingt).
Zu diskutieren wäre noch die Frage, ob alle Vorstände in der Stammesversammlung Stimmrecht haben. Denn hier würde sich ja auch das Verhältnis von Stufen zu Vorstand verändern.
Tom F. Verifiziert
Dass es in kleineren Gruppierungen schwierig ist, die bereits bestehenden Posten zu besetzen sehe ich ein. Ich bin Kurat in einem großen Stamm mit vielen Leitern und würde mich darüber freuen, den verantwortlichen Vorstand (nach innen) auf bis zu sechs Personen erweitern zu können. Dass ich die Zuständigkeit delegieren kann, ist mir klar und das machen wir auch (wir haben quasi zwei Referenten des Vorstands, die wie volle Vorstände agieren). Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass in dem Fall, dass der Vorstand uneinig ist, die beiden Referenten nicht das selbe Recht haben wie die drei mit Satzungsgemäßem Amt. Diese beiden haben ja nicht einmal eine Stimme in der Stammesleitung. Und die Verantwortung für das, was im Stamm geschieht tragen drei. Dass der Stamm auf die nächste Ebene weiterhin drei Stimmen hat halte ich für richtig. Eine andere Gewichtung bräuchte andere Kriterien als die der Vorstandsgröße (sonst könnte ein Stamm, in dem die ganze Leiterrunde aus 6 Personen besteht und die alle einen Vorstandsposten besetzen 6 Stimmen wahrnehmen, wenn würde ich hier eine Gewichtung über die Mitgliederzahl in Betracht ziehen, das aber auch nicht unbedingt). Zu diskutieren wäre noch die Frage, ob alle Vorstände in der Stammesversammlung Stimmrecht haben. Denn hier würde sich ja auch das Verhältnis von Stufen zu Vorstand verändern.