Danke für deine Antwort Kerstin.

Ich persönlich bin dafür die bisherige Regelung auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene beizubehalten.

Ich selbst habe, wie erwähnt, vier Jahre als Mann alleine einen Bezirk als Vorsitzender geleitet. Seidem ich wieder eine Vorsitzende an meiner Seite habe, habe ich festgestellt, dass dies meine Arbeit sehr bereichert. Es gibt viele Momente wo wir Argumente im Vorstand aus der Sicht unseres Geschlechtes betrachten. Hier ist es gut sich mit dem anderen Geschlecht austauschen zu können und gemeinsam eine Entscheidung treffen zu können. Auch gibt es verschiedene Herangehensweisen der Geschlechter bei speziellen Problemen.

In der Zeit als ich als Mann alleine im Bezirksvorstand war, habe ich mich auch nicht alleine gefühlt. Ich hatte in dieser Zeit eine starke, rein männliche, Bezirksleitung hinter mir, die mich tatkräftig unterstützt hat. Alle notwendigen Aufgaben konnten durch uns alle als Team erfüllt werden. Aus diesem Grund finde ich das Argument dass man ja durch die Paritätspflicht alleine ist oder sogar in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, nicht gut. Egal auf welcher Ebene in der DPSG. Auch wenn man formell auf dem Papier als Vorstand alleine ist, ist man doch nie wirklich alleine.

Wir müssen uns bewusst sein, dass wir in unserem Verband immer noch wesentlich mehr Männer als Frauen haben. Durch die bisherige Regelung der Parität ist es für Frauen wesentlich einfacher den Schritt in einen Vorstand zu wagen. Gäb es keine Paritätsregelung, hätten es Frauen wesentlich schwieriger in Vorstandsämter zu kommen, da es einfach mehr männliche Kandidaten für Vorstandsämter geben würde.

In der heutigen Zeit, in der über Frauenquoten in Führungspositionen in der Wirtschaft, in Politik und Gesellschaft diskutiert wird, können wir als Jugendverband stolz sein, eine Regelung zu haben, die für Geschlechtergerechtigkeit sorgt. Ich denke es wäre das völlig falsche Zeichen die Parität auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene aufzugeben.

Wenn es in Bezirken Probleme gibt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten mit beiden Geschlechtern zu finden, müssen wir uns die Bezirke genau angucken und uns fragen woran es individuell liegt. Liegt es wirklich an der Paritätsregelung? Es kann zum Beispiel auch daran liegen, dass es einfach zu wenige Stämme bzw. Leiter/innen in diesem Bezirk gibt. Oder einfach daran, dass die Stämme einfach nicht an der Bezirksarbeit interessiert sind. Sollten solche Gegebenheiten gegeben sein, löst man mit der Auflösung der Parität nicht das Problem, dass Vorstandsämter nicht besetzt werden können.