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Ich denke um eine oder zwei hauptverantwortliche Personen kommt man nicht herum. Auch wenn ein Stamm im rechtlichen Sinne nicht automatisch ein Verein ist, so sollte dennoch eine Person vorhanden sein, die die Aufgabe als 1. Vorsitzende(r) wahrnimmt. Wie groß dann der "erweiterte Vorstand" ist hängt von der Größe des Stammes ab und welche Aufgaben delegiert werden sollen. Meiner Meinung nach sollte auch das Stimmrecht auf eine höhere Ebene in diesem erweiterten Vorstand übertragen werden können.
Simeon H.
Ich denke um eine oder zwei hauptverantwortliche Personen kommt man nicht herum. Auch wenn ein Stamm im rechtlichen Sinne nicht automatisch ein Verein ist, so sollte dennoch eine Person vorhanden sein, die die Aufgabe als 1. Vorsitzende(r) wahrnimmt. Wie groß dann der "erweiterte Vorstand" ist hängt von der Größe des Stammes ab und welche Aufgaben delegiert werden sollen. Meiner Meinung nach sollte auch das Stimmrecht auf eine höhere Ebene in diesem erweiterten Vorstand übertragen werden können.