Daniel Götz Verifiziert
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Das kommt ein bisschen auf die Variante an. Bei Delegation durch den Vorstand selbst würde ich das so sehen, dass er die Vertretung nicht über seine persönliche Amtszeit hinaus bestimmen kann. Bei Variante C (Versammlung wählt) kann ich mir auch eine Vertretung über den Rücktritt hinaus vorstellen. In allen Varianten aber lautet die Einschränkung ohnehin: "Vorstände können ihr Stimmrecht in Versammlungen an eine Vertretung delegieren." Es geht also nur um das Stimmrecht an den Versammlungen (wenn auch nicht nur an der nächsthöheren) Das kann zwar in Einzelfällen seltsame Nebenwirkungen haben (Wenn die eigentlich für die nächsthöhere Ebene vorgesehene Vertretung plötzlich auf der eigenen Versammlung die Vorstandsstimme wahrnimmt. ;) ) Die meiste Vorstandsarbeit findet aber nicht über das Stimmrecht an Versammlungen statt. Diese Aufgaben können weiterhin nicht delegiert werden bzw. waren auch vorher schon delegierbar.