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Wenn ich bei der z.B. Bezirksversammlung die Ersatzmitglieder längere Zeit im voraus wähle, heißt das nicht, daß das Ersatzmitglied den Vorstand in dem speziellen Verhinderungsfall auch vertreten kann, weil es selbst verhindert sein kann. Da sollte meiner Meinung nach der Vorstand selbstständig seine Stimme delegieren können.
Stephan Bertelsbeck Verifiziert
Wenn ich bei der z.B. Bezirksversammlung die Ersatzmitglieder längere Zeit im voraus wähle, heißt das nicht, daß das Ersatzmitglied den Vorstand in dem speziellen Verhinderungsfall auch vertreten kann, weil es selbst verhindert sein kann. Da sollte meiner Meinung nach der Vorstand selbstständig seine Stimme delegieren können.