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    Daniel Götz Verifiziert · angelegt
     

    Das kommt wohl sehr auf das Amtsgericht, das Jahrzehnt und die sonstigen Umstände an. Ich bin selbst in mehreren eingetragenen Vereinen kraft Amtes im Vorstand. Frage 2 Juristen und erhalte 5 Meinungen.... man kennt das ja. Ich würde diesen Entscheidungsprozess jetzt nicht davon abhängig machen wollen ob das im Detail nachher genau so umsetzbar ist. Alles was wir im Bereich Rechtsträger ändern, muss eh nochmal juristisch geprüft werden. Inhaltlich finde ich eine engere Anbindung der Rechtsträger an die Versammlungen richtig und wichtig. Da wäre es nicht hilfreich, wenn der jeweilige geschäftsführende Verbandsvorstand nicht auch die Geschicke des Rechtsträgers entscheidend mitbestimmt.