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    Achim Köhler Verifiziert · angelegt
     

    Liebe AG Strukturwandel. Das Argument mit den "Interessenskonflikten des bei der Kirche angestellten Seelsorgepersonals" ist unbedeutend, wenn es sich um ein Ehrenamt handelt und der Amtsinhaber nicht bei der Kirche angestellt ist. Das geht seit 1999 - mit der Kuratenausbildung der DPSG. Warum sollte diese/r Kurat/in nun nicht Vorsitzender im Rechtsträger werden? Ausserdem weiss ja der hauptamtlich in der Kirche angestellte, dass er ohne Genehmigung des Bischofs einen solchen Vorsitz gar nicht übernehmen kann. Daher gibt es den Interessenkonflikt für den Hauptamtlichen zwar, aber das muss die DPSG Satzung ja gar nicht regeln, weil der Hauptamtliche sich aus genanntem Grund gar nicht für den Rechtsträger zur Verfügung stellen wird...