Die DPSG Satzung hat auf die Satzung des e.V. keinen Einfluss, auch wenn der e.V. tatsächlich die Geschäfte übernimmt bindet ihn die eigene Satzung. D.h. was da im Satzungskommentar der DPSG steht hat keinen Einfluss auf den e.V., es sei denn das der es ebenso in seine Satzung geschrieben hat.