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Auch ich kenne in meinem Umfeld keinen Stamm, der die Stammesleitung so umsetzt wie in der Satzung vorgesehen. Alle viel zu klein, als dass das Sinn machen würde. Die Leiterrunde hat den Vorteil, dass ihr alle LeiterInnen angehören und gemeinsam die Entscheidungen treffen.
Allerdings hatte auch mein Stamm in den 70er-Jahren mal eine Größe (180 Mitglieder), bei der sich eine Stammesleitung bewährt hat. Ich fände es aber auch umständlich zu regeln, in welchen Fällen es eine Stammesleitung geben soll/kann/muss oder nicht. Viele Aufgaben könnte die Leiterrunde übernehmen. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, dass die Stammesversammlung einen beschließenden Ausschuss einrichten kann (etwa wie einen Hauptausschuss), der bei großen Stämmen gewisse Aufgaben der jetzigen Stammesleitung übernimmt.
Neu geregelt werden müsste allerdings das Stimmrecht in der Stammesversammlung, wenn es die Stammesleitung nicht mehr oder nicht mehr verpflichtend gibt.
Dennis Müller Verifiziert ist dafür
Auch ich kenne in meinem Umfeld keinen Stamm, der die Stammesleitung so umsetzt wie in der Satzung vorgesehen. Alle viel zu klein, als dass das Sinn machen würde. Die Leiterrunde hat den Vorteil, dass ihr alle LeiterInnen angehören und gemeinsam die Entscheidungen treffen.
Allerdings hatte auch mein Stamm in den 70er-Jahren mal eine Größe (180 Mitglieder), bei der sich eine Stammesleitung bewährt hat. Ich fände es aber auch umständlich zu regeln, in welchen Fällen es eine Stammesleitung geben soll/kann/muss oder nicht. Viele Aufgaben könnte die Leiterrunde übernehmen. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, dass die Stammesversammlung einen beschließenden Ausschuss einrichten kann (etwa wie einen Hauptausschuss), der bei großen Stämmen gewisse Aufgaben der jetzigen Stammesleitung übernimmt.
Neu geregelt werden müsste allerdings das Stimmrecht in der Stammesversammlung, wenn es die Stammesleitung nicht mehr oder nicht mehr verpflichtend gibt.