Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 3) – Version: "Variante A Mitgliederbeteiligung Bund"

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • der oder die Petitionsbeauftragte;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Wahl der oder des Petitionsbeauftragten;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.