Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederentscheid (Abschnitt 3)"
Originalversion
3. Initiatorinnen/Initiatoren
Jedes Mitglied der DPSG kann eine Mitgliederinitiative an die Bundesversammlung oder die Bundesfachkonferenzen richten. Außerdem kann eine Mitgliederinitiative von jedem Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden Bezirk, Diözesanverband oder der Stufe angehört, an deren Gremium sich die Mitgliederinitiative richten soll.
4. Initiierung
(1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser Verfahrensordnung (VO) reichen die Mitgliederinitiative schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des betroffenen Gremiums ein. Damit beginnt die Initiative.
(2) Sie muss beinhalten:
- die genaue Bezeichnung des Gremiums, an das sie sich richten soll (Punkt 2 VO),
- den Wortlaut des Anliegens gem. Punkt 1 VO,
- einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des Antrags,
- die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem. Punkt 5 VO,
- die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 VO1
- ein Muster der Unterschriftenliste. Diese muss den Wortlaut des Anliegens sowie jeweils eine Spalte für den Namen, die Adresse und die Unterschrift der Unterschreibenden enthalten.
Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge und Jungpfadfinder durch eine ihrer Leiterinnen/einer ihrer Leiter insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres Anliegens gegenüber großen Versammlungen unterstützt werden.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | 3\. Initiatorinnen/Initiatoren |
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3 | Jedes Mitglied der DPSG kann eine Mitgliederinitiative an |
4 | die Bundesversammlung oder die Bundesfachkonferenzen |
5 | richten. Außerdem kann eine Mitgliederinitiative von jedem |
6 | Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden Bezirk, |
7 | Diözesanverband oder der Stufe angehört, an deren Gremium |
8 | sich die Mitgliederinitiative richten soll. |
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10 | 4\. Initiierung |
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12 | (1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser |
13 | Verfahrensordnung (VO) reichen die Mitgliederinitiative |
14 | schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des betroffenen |
15 | Gremiums ein. Damit beginnt die Initiative. |
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17 | (2) Sie muss beinhalten: |
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19 | - die genaue Bezeichnung des Gremiums, an das sie sich |
20 | richten soll (Punkt 2 VO), |
21 | - den Wortlaut des Anliegens gem. Punkt 1 VO, |
22 | - einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des |
23 | Antrags, |
24 | - die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem. |
25 | Punkt 5 VO, |
26 | - die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis |
27 | zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem. |
28 | Punkt 3 VO1 |
29 | - ein Muster der Unterschriftenliste. Diese muss den |
30 | Wortlaut des Anliegens sowie jeweils eine Spalte für den |
31 | Namen, die Adresse und die Unterschrift der |
32 | Unterschreibenden enthalten. |
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34 | Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge |
35 | und Jungpfadfinder durch eine ihrer Leiterinnen/einer ihrer |
36 | Leiter insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres |
37 | Anliegens gegenüber großen Versammlungen unterstützt werden. |
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