Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederentscheid (Abschnitt 3)"

Version: "Variante A Mitgliederentscheid Initiierung"

3. Initiatorinnen/Initiatoren

Jedes Mitglied der DPSG kann einen Mitgliederentscheid einleiten, welcher sich mit einem Thema befasst, über das die Bundesversammlung oder die Bundesfachkonferenzen entscheiden. Außerdem kann ein Mitgliederentscheid von jedem Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden Bezirk, Diözesanverband oder der Stufe angehört.

4. Initiierung

(1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser Verfahrensordnung (VO) reichen den Mitgliederentscheid schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des zuständigen Gremiums ein. Damit beginnt der Entscheid.

(2) Dieser muss beinhalten:

  • einen konkret formulierten Antrag. Der Antrag muss eine Fragestellung enthalten, über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.
  • einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des Antrags,
  • die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem. Punkt 5 VO,
  • die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 VO1

Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge und Jungpfadfinder durch eine ihrer Leiterinnen/einer ihrer Leiter insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres Anliegens gegenüber großen Versammlungen unterstützt werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 3\. Initiatorinnen/Initiatoren
2
3 Jedes Mitglied der DPSG kann einen Mitgliederentscheid
4 einleiten, welcher sich mit einem Thema befasst, über das
5 die Bundesversammlung oder die Bundesfachkonferenzen
6 entscheiden. Außerdem kann ein Mitgliederentscheid von
7 jedem Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden
8 Bezirk, Diözesanverband oder der Stufe angehört.
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10 4\. Initiierung
11
12 (1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser
13 Verfahrensordnung (VO) reichen den Mitgliederentscheid
14 schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des zuständigen
15 Gremiums ein. Damit beginnt der Entscheid.
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17 (2) Dieser muss beinhalten:
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19 - einen konkret formulierten Antrag. Der Antrag muss eine
20 Mitgliederinitiative an die BundesversammlungFragestellung
21 enthalten, über die mit Ja oder die Bundesfachkonferenzen
22 richten. AußerdemNein abgestimmt werden kann.
23 - einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des
24 Antrags,
25 - die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem.
26 Punkt 5 VO,
27 - die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis
28 zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem.
29 Punkt 3 VO1
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31 Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge
32 und Jungpfadfinder durch eine Mitgliederinitiative von
33 jedem Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden
34 Bezirk, Diözesanverband oder der Stufe angehört, an deren
35 Gremium sich die Mitgliederinitiative richten soll.
36
37 4\. Initiierung
38
39 (1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser
40 Verfahrensordnung (VO) reichen die Mitgliederinitiative
41 schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des betroffenen
42 Gremiums ein. Damit beginnt die Initiative.
43
44 (2) Sie muss beinhalten:
45
46 - die genaue Bezeichnung des Gremiums, an das sie sich
47 richten soll (Punkt 2 VO),
48 - den Wortlaut desihrer Leiterinnen/einer ihrer Leiter
49 insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres Anliegens
50 gem. Punkt 1 VO,
51 - einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des
52 Antrags,
53 - die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem.
54 Punkt 5 VO,
55 - die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis
56 zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem.
57 Punkt 3 VO1
58 - ein Muster der Unterschriftenliste. Diese muss den
59 Wortlaut des Anliegens sowie jeweils eine Spalte für den
60 Namen, die Adresse und die Unterschrift der
61 Unterschreibenden enthalten.
62
63 Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge
64 und Jungpfadfinder durch eine ihrer Leiterinnen/einer ihrer
65 Leiter insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres
66 Anliegens gegenüber großen Versammlungen unterstützt werden.

Begründung

Variante A: Mitgliederentscheid

Der Mitgliederentscheid, der genauso verbindlich wie ein Beschluss des entsprechenden Gremiums ist, stärkt Partizipation und Mitbestimmung in der DPSG

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