Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1) – Version: "Parität Variante D"
Der Bezirksvorstand
50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:
- die Bezirksvorsitzende;
- der Bezirksvorsitzende;
- die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
Gibt es keine Kandidatinnen für das Amt der Bezirksvorsitzenden bzw. keine Kandidaten für das Amt des Bezirksvorsitzenden, kann es abweichend von Ziffer 50, 1 auch mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden. Die Amtszeit wird dann auf ein Jahr begrenzt.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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