Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"
Originalversion
Der Bezirksvorstand
50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:
- die Bezirksvorsitzende;
- der Bezirksvorsitzende;
- die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Der Bezirksvorstand ## |
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3 | 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten |
4 | Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind: |
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6 | - die Bezirksvorsitzende; |
7 | - der Bezirksvorsitzende; |
8 | - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat. |
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10 | Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer |
11 | von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende |
12 | der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer |
13 | Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl |
14 | stattfindet. Wiederwahl ist zulässig. |
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