Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)
Der Bezirksvorstand
50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:
- die Bezirksvorsitzende;
- der Bezirksvorsitzende;
- die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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