Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"

Originalversion

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die Bezirksvorsitzende;
  • der Bezirksvorsitzende;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
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3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten
4 Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:
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6 - die Bezirksvorsitzende;
7 - der Bezirksvorsitzende;
8 - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
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10 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
11 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
12 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
13 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
14 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Begründung

Variante A: Parität als Soll-Bestimmung

Diese Variante folgt der Regelung, die es bereits für den Stammesvorstand gibt: Keine festgelegte Parität mehr, aber die Aufforderung, nach Möglichkeit Männer und Frauen zur Kandidatur zu ermutigen

angelegt von AG Strukturwandel

Variante C: Karenzfrist

Hier kann die Parität nach einer Karenzfrist von einem Jahr aufgehoben werden.

angelegt von AG Strukturwandel

Variante B: Parität für voll besetzte Vorstände

Diese Variante legt eine Parität nur für voll besetzte Vorstände fest: Dann müssen beide Geschlechter im Vorstand vertreten sein. Ist ein Amt im Vorstand vakant, gibt es keine Vorgaben im Sinne der Parität.

angelegt von AG Strukturwandel

Variante D: Aufhebung der Parität mit gleichzeitiger Begrenzung der Amtszeit

Wenn es keine Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit dem jeweils richtigen Geschlecht gibt, kann die Parität aufgehoben werden. Dann wird jedoch die Amtszeit auf ein Jahr begrenzt, damit dann wieder die Möglichkeit der paritätischen Besetzung besteht.

angelegt von AG Strukturwandel
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