Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"

Version: "Parität Variante A"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die beiden Bezirksvorsitzenden;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Die Mitglieder der Bezirksversammlung sollen bei der Suche von Kandidatinnen und Kandidaten für den Bezirksvorstand dafür Sorge tragen, dass zu Bezirksvorsitzenden eine Frau und ein Mann gewählt werden kann.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
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3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bezirksvorstands sind:
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7 - die Bezirksvorsitzende;
8 -beiden der Bezirksvorsitzende;Bezirksvorsitzenden;
9 - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
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11 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
13 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
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17 Die Mitglieder der Bezirksversammlung sollen bei der Suche
18 von Kandidatinnen und Kandidaten für den Bezirksvorstand
19 dafür Sorge tragen, dass zu Bezirksvorsitzenden eine Frau
20 und ein Mann gewählt werden kann.
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Begründung

Variante A: Parität als Soll-Bestimmung

Diese Variante folgt der Regelung, die es bereits für den Stammesvorstand gibt: Keine festgelegte Parität mehr, aber die Aufforderung, nach Möglichkeit Männer und Frauen zur Kandidatur zu ermutigen

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