Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"
Version: "Parität Variante C"
Der Bezirksvorstand
50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:
- die Bezirksvorsitzende;
- der Bezirksvorsitzende;
- die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
Ist das Amt der Bezirksvorsitzenden bzw. des Bezirksvorsitzenden mindestens seit einem Jahr vakant, kann es dann mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden.
Der Text verglichen mit der Originalversion
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3 | 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei |
4 | gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des |
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9 | - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat. |
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11 | Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer |
12 | von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende |
13 | der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer |
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15 | stattfindet. Wiederwahl ist zulässig. |
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17 | Ist das Amt der Bezirksvorsitzenden bzw. des |
18 | Bezirksvorsitzenden mindestens seit einem Jahr vakant, kann |
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Begründung
Variante C: Karenzfrist
Hier kann die Parität nach einer Karenzfrist von einem Jahr aufgehoben werden.