Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"

Version: "Parität Variante C"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die Bezirksvorsitzende;
  • der Bezirksvorsitzende;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Ist das Amt der Bezirksvorsitzenden bzw. des Bezirksvorsitzenden mindestens seit einem Jahr vakant, kann es dann mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
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3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bezirksvorstands sind:
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7 - die Bezirksvorsitzende;
8 - der Bezirksvorsitzende;
9 - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
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11 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
13 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
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17 Ist das Amt der Bezirksvorsitzenden bzw. des
18 Bezirksvorsitzenden mindestens seit einem Jahr vakant, kann
19 es dann mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden.
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Begründung

Variante C: Karenzfrist

Hier kann die Parität nach einer Karenzfrist von einem Jahr aufgehoben werden.

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