Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 1)"

Version: "Parität Variante B"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die beiden Bezirksvorsitzenden;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Sind alle Ämter des Bezirksvorstandes besetzt, müssen beide Geschlechter im Bezirksvorstand vertreten sein.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
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3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bezirksvorstands sind:
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7 - die Bezirksvorsitzende;
8 -beiden der Bezirksvorsitzende;Bezirksvorsitzenden;
9 - die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.
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11 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
13 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
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17 Sind alle Ämter des Bezirksvorstandes besetzt, müssen beide
18 Geschlechter im Bezirksvorstand vertreten sein.
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Begründung

Variante B: Parität für voll besetzte Vorstände

Diese Variante legt eine Parität nur für voll besetzte Vorstände fest: Dann müssen beide Geschlechter im Vorstand vertreten sein. Ist ein Amt im Vorstand vakant, gibt es keine Vorgaben im Sinne der Parität.

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