Vorgeschlagene Änderungen für "Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 3)"
Version: "Variante A Parität Bundesvorstand"
Der Bundesvorstand
90. Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:
- die Bundesvorsitzenden;
- die Bundeskuratin / der Bundeskurat.
Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig.
Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Mitglieder der Bundesversammlung sollen bei der Suche von Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundesvorstand dafür Sorge tragen, dass zu Bundesvorsitzenden eine Frau und ein Mann gewählt werden kann.
Der Text verglichen mit der Originalversion
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Begründung
Variante A: Parität als Soll-Bestimmung
Diese Variante folgt der Regelung, die es bereits für den Stammesvorstand gibt: Keine festgelegte Parität mehr, aber die Aufforderung, nach Möglichkeit Männer und Frauen zur Kandidatur zu ermutigen.