Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 4)"
Version: "Variante C Fachbereiche Stamm"
Die Stammesversammlung
20. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- die Stammesleitung gem. Ziffer 25;
- je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Elternvertretung.
Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.
21. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:
- die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
- ein Mitglied der Bezirksleitung;
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Die Stammesversammlung ## |
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3 | 20\. Zur Stammesversammlung gehören folgende |
4 | stimmberechtigte Mitglieder: |
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6 | - die Stammesleitung gem. Ziffer 25; |
7 | - je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
8 | Pfadfinder- und Roverstufe; |
9 | - die Elternvertretung. |
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11 | Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich |
12 | wahrzunehmen. |
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14 | 21\. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung: |
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16 | - die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen; |
17 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten; |
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Begründung
Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen
Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.
Auf Stammesebene führt nur die Variante C zu Änderungen