Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 4)"

Version: "Variante C Fachbereiche Stamm"

Die Stammesversammlung

20. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die Stammesleitung gem. Ziffer 25;
  • je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Elternvertretung.

Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.

21. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:

  • die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
  • ein Mitglied der Bezirksleitung;

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Stammesversammlung ##
2
3 20\. Zur Stammesversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - die Stammesleitung gem. Ziffer 25;
7 - je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
8 Pfadfinder- und Roverstufe;
9 - die Elternvertretung.
10
11 Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich
12 wahrzunehmen.
13
14 21\. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:
15
16 - die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
17 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
18 - bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter des
19 Rechtsträgers;
20 - ein Mitglied der Bezirksleitung;
21 - eine Vertreterin/ein Vertreter der entsprechenden Leitung
22 des BDKJ;
23 - eine Vertreterin/ein Vertreter des örtlichen Ring
24 deutscher Pfadfinderverbände (RdP).
25
26

Begründung

Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen

Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.

Auf Stammesebene führt nur die Variante C zu Änderungen

angelegt von AG Strukturwandel
  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.