Vorstandsteams (Abschnitt 3) – Version: "Variante B Vorstandsteams Diözese"
Der Diözesanvorstand
69. Der Diözesanvorstand besteht aus {vier, fünf, sechs} gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Diözesanvorstands sind:
- die Diözesanvorsitzende;
- der Diözesanvorsitzende;
- die Diözesankuratin/der Diözesankurat.
Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der Diözesankuratin/desDiözesankuraten erbittet die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
Die Diözesanversammlung
60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: – der Diözesanvorstand; – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände; – jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.