Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde (Abschnitt 2)

Die Stammesleiterrunde

27. Zur Stammesleiterrunde gehören:

  • der Vorstand;
  • die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder-, Pfadfindertrupps und Roverrunden;
  • die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und Fachreferentinnen; weitere Mitglieder, die der Vorstand einladen kann.

Die Stammesleiterrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen monatlich.

28. Die Stammesleiterrunde gibt Leiterinnen und Leitern Rückhalt und unterstützt sie in ihren Leitungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere:

  • der Austausch von Erfahrungen in der Gruppenarbeit;
  • die Auseinandersetzung mit den Absichten des Verbandes;
  • die Durchführung gemeinsamer Unternehmungen der Leiterrunde;
  • die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Leiterrunde;
  • die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiterinnen und Leiter.
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.