Vorgeschlagene Änderungen für "Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde (Abschnitt 2)"

Originalversion

Die Stammesleiterrunde

27. Zur Stammesleiterrunde gehören:

  • der Vorstand;
  • die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder-, Pfadfindertrupps und Roverrunden;
  • die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und Fachreferentinnen; weitere Mitglieder, die der Vorstand einladen kann.

Die Stammesleiterrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen monatlich.

28. Die Stammesleiterrunde gibt Leiterinnen und Leitern Rückhalt und unterstützt sie in ihren Leitungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere:

  • der Austausch von Erfahrungen in der Gruppenarbeit;
  • die Auseinandersetzung mit den Absichten des Verbandes;
  • die Durchführung gemeinsamer Unternehmungen der Leiterrunde;
  • die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Leiterrunde;
  • die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiterinnen und Leiter.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Stammesleiterrunde ##
2 27\. Zur Stammesleiterrunde gehören:
3
4 - der Vorstand;
5 - die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder-,
6 Pfadfindertrupps und Roverrunden;
7 - die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und
8 Fachreferentinnen;
9 weitere Mitglieder, die der Vorstand einladen kann.
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11 Die Stammesleiterrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen
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15 28\. Die Stammesleiterrunde gibt Leiterinnen und Leitern
16 Rückhalt und unterstützt sie in ihren Leitungsaufgaben.
17 Hierzu gehören insbesondere:
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19 - der Austausch von Erfahrungen in der Gruppenarbeit;
20 - die Auseinandersetzung mit den Absichten des Verbandes;
21 - die Durchführung gemeinsamer Unternehmungen der
22 Leiterrunde;
23 - die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder
24 der Leiterrunde;
25 - die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiterinnen und
26 Leiter.

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