Abstimmungen auch zulässig, wenn Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wird
Es ist ärgerlich, wenn Versammlungen, z. B. auf Bezirksebene stattfinden, aber die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder nicht erreicht wird, weil einige Stämme keine Vertreter entsenden. Vielleicht sollte hier festgelegt werden, dass die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder stimmberechtigt ist oder die Hürde für die Stimmberechtigung herabgesetzt werden, um ärgerliche zusätzliche Termine zu vermeiden.
Jörg Engelbach Verifiziert ist dagegen
Einbindung aller Betroffenen in die Entscheidung? Da treffen sich 2 und entscheiden, was die restlichen 7 zu tun haben? Das ist doch Unfug.