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Abstimmungen auch zulässig, wenn Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wird


Es ist ärgerlich, wenn Versammlungen, z. B. auf Bezirksebene stattfinden, aber die Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder nicht erreicht wird, weil einige Stämme keine Vertreter entsenden. Vielleicht sollte hier festgelegt werden, dass die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder stimmberechtigt ist oder die Hürde für die Stimmberechtigung herabgesetzt werden, um ärgerliche zusätzliche Termine zu vermeiden.


Diskussionen

  • Jörg Engelbach Verifiziert ist dagegen
    +9

    Einbindung aller Betroffenen in die Entscheidung? Da treffen sich 2 und entscheiden, was die restlichen 7 zu tun haben? Das ist doch Unfug.

  • wtobi ist dagegen
    +4

    Falls eine Versammlung nicht beschlussfähig ist, ist gemäß Punkt 110 der Satzung die Versammlung beim nächsten Termin automatisch beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (bzgl. der Punkte, die schon bei der ersten Versammlung abgestimmt werden sollten).

    Deshalb sehe ich hier keinen Bedarf. Im Gegenteil würde man so den Entscheidungen die Legitimation entziehen.

    • Thomas Hüttl Verifiziert ist dagegen
      +1

      falls die Gefahr besteht, dass man nicht beschlussfähig ist, hab ich einen kleinen Tipp. Gleich mit auf die Einladung schreiben, dass in diesem Falle am gleichen Tag, z.B. 15 Minuten später einfach eine "außerordentliche Versammlung" stattfindet, somit können auf alle Fälle die Anwesenden dann etwas entscheiden.

      Die bisherige Regelung bedarf keiner Änderung! Es sollte schon versucht werden, eine ordentliche Versammlung einzuberufen.

  • Frederik Wohlleben ist dagegen
    +3

    Damit entziehst du aber der Bezirksversammlung ihre Legitimation. Dies führt dazu, dass Stämme die sich nicht an der Versammlung beteiligt haben sich ggf. über die Beschlüsse hinwegsetzen und somit die Versammlung ihre Handlungsfähigkeit/"Macht" verliert.

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