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Nr. 41 der Satzung: Änderung auf je ein Mitglied der Stammesvorstände


Aus welchem Grund muss zu den Versammlungen immer der komplette Vorstand auftauchen? Reicht es nicht, wenn eine Person (bzw. gem. meinem weitern Vorschlag ein Vertreter) die Stimme des Stammes wahrnimmt?


Diskussionen

  • Das würde die Stimmverteilung auf der Bezirksversammlung zu Lasten der Stämme und zu Gunsten der Stufen beeinflussen.

    • Verstehe Stimme des Stammes das das Votum eines Vorstandes mit 3 gewertet wird. Oder verstehe ich das falsch?

      • Johannes "Prof" Jacob Verifiziert ist dagegen
        +2

        Gute Frage, das wäre noch eine zweite Satzungsänderung, da momentan mehr als eine Stimme pro Person auch bei Vertretung nicht möglich ist (was ich auch für sinnvoll halte)...

    • Stimme ich dir teilweise zu. Allerdings, ergibt sich das Problem bei vakanten Stufen, dass die Beschlussfähigkeit oft nicht zu Stande kommt, da die Kuraten oft nicht an Bezirksversammlungen teilnehmen und somit schon ein Drittel der Stimmberechtigten fehlen.

      Die andere Seite ist, dass man auf Bezirksebene nicht wirklich von einem "gewollten Verhältnis" der Stimmen von Stammesvorständen und Stufen sprechen kann, wie es auf Stammesebene der Fall ist. Die Anzahl der Stammesvorstände variiert sehr start mit der Anzahl an Stämmen im Bezirk. Mein Bezirk z.B. hat 12 Stämme im vergleich zu Bezirken, die nur 4 Stämme beinhalten ergibt das einen Stimmerverteilungsunterschied von 24 Stimmen!

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