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Wahl von Stufenreferenten


Es soll eine Wahl von Bezirk/Diözesan/Bundes-Stufenreferenten stattfinden um die Vertretung der jeweiligen Stufe zu legitimieren und das schon in Praxis oft durchgeführten "Votum" in der Satzung zu verankern. Außerdem sollte die Amtszeit auch zeitlich begrenzt sein wie beim Vorstand.


Diskussionen

  • Das Votum ist schon jetzt in der Satzung vorhanden (vgl. beispielsweise Art. 51 und 57 für den Bezirk und 105 (2)). Die Amtszeit ist auch schon auf drei Jahre begrenzt (wobei Wiedervorschlag möglich ist) (Art. 105 (2))

    • Danke für den Hinweis, habe ich bisher nicht registriert dass das so schon ziemlich genau drin steht. In der Praxis, muss ich sagen, habe ich bisher in meiner Diözese noch nie gesehen das ein Referent nach 3 Jahren neu gevotet bzw. im Amt bestätigt wurde.

      • Alexander Riedel Verifiziert
        +1

        Bei uns im DV Köln & (Bundes-)Bezirk Bonn ist das Votum gelebte Praxis. Wobei ich im Bezirk auch noch nicht auf die 3-Jahres-Grenze geachtet habe... Da wir zum Ziel haben alle Stufenreferenten-Posten doppelt (möglichst paritätisch) zu besetzen, hatten wir noch nie das Problem, das Interessierten kein Posten freistand.

  • Steffen Bischoff Verifiziert
    +1

    Ich persönlich finde es gut und richtig, dass der Vorstand sich seine Expertinnen und Experten für die jeweilige Stufen- und Facharbeit "ernennen" darf.

    Für mich spiegelt das die Minister wider, die von der gewählten "Regierung" ernannt werden. Da ich als Vorstand letztendlich für die Arbeit der Stufenarbeitskreise verantwortlich bin, sollte ich auch das Recht haben mitzuentscheiden, wer die Arbeit macht...

  • Tim Bender Verifiziert ist dafür
    0

    Finde ich sehr gut! Meines Erachtens ist die sehr mächtige Position des Vorstandes anachronistisch. Ich wäre dafür, dass die Konferenzen die jeweiligen Stufenreferenten wählt und damit die Entscheidung dieser Konferenz in jedem Fall respektiert wird.

    • Thomas Jänsch Verifiziert ist dagegen
      +5

      Diese mächtige Stellung des Vorstands spiegelt aber doch eigentlich nur die Rechtssprechung wieder, wenn ich mich nicht irre. Und da "haftet" meines Wissens nach der Vorstand in weiterem Ausmaß als es ein Stufenreferent tut...

      Da die Stufenkonferenzen auf den jeweiligen Ebenen ja ihre Delegierten für die entsprechenden Versammlungen wählen und diese dann den Vorstand wählen- wozu sich zwei Mal Legitimation und Stimmrecht auf einer Versammlung "erwählen"?

    • nuessi ist dafür
      0

      Dass bis zu acht stimmberechtigte Mitglieder einer Versammlung nicht demokratisch legitimiert sind, sondern im Extremfall ihre Position von nur einer einzigen gewählten Person ableiten, halte ich für äußerst problematisch. Gerade bei kleineren Bezirken/Diözesen verschiebt sich hier das Gewicht viel zu sehr zu Gunsten des Vorstands. Eine Wahl der Referenten würde auch deren Position gegenüber dem Vorstand aufwerten, da sie nicht mehr von diesem abhängig sind. Im Ergebnis wäre ein Gremium wie eine BL/DL dann eine Art "erweiterter Vorstand".

      • Jörg Engelbach Verifiziert
        +3

        Der Anteil der Stimmen der Leitung (Vorstand & Referenten) darf 25% der Stimmen der Versammlung nicht übersteigen. Auf allen Ebenen: Ziffer 108f. der Satzung. Insofern ist die Situation nicht ganz so dramatisch.

  • Hier nur der formale Hinweis, dass ein "Votum" etwas anderes als eine Wahl ist. Bei einem Votum hat der Vorstand die Entscheidung, was er mit dem Votum tut; bei einer Wahl nicht. /AB

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