Wahl von Stufenreferenten
Es soll eine Wahl von Bezirk/Diözesan/Bundes-Stufenreferenten stattfinden um die Vertretung der jeweiligen Stufe zu legitimieren und das schon in Praxis oft durchgeführten "Votum" in der Satzung zu verankern. Außerdem sollte die Amtszeit auch zeitlich begrenzt sein wie beim Vorstand.
Fabian Lipp
Das Votum ist schon jetzt in der Satzung vorhanden (vgl. beispielsweise Art. 51 und 57 für den Bezirk und 105 (2)). Die Amtszeit ist auch schon auf drei Jahre begrenzt (wobei Wiedervorschlag möglich ist) (Art. 105 (2))