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Antragsrecht für alle Stammesmitglieder


Ich schlage vor, dass alle Mitglieder des Stammes auf der Stammesversammlung das Recht haben Anträge zu stellen. Bis jetzt ist es so, dass nur beratende und stimmberechtigte Mitglieder des Stammes die Möglichkeit haben Anträge an die Stammesversammlung zu stellen. (Zi 114 der Satzung) Meiner Meinung nach sollten aber alle Mitglieder des Verbandes die Möglichkeit haben, ihre Gliederung durch Anträge zu gestalten.


Diskussionen

  • Thomas Jänsch Verifiziert ist dafür
    +4

    Ich sehe das weniger als Problem der Ziffer 114 als der Kombination 21/22: andere Leiter sind explizit mit beratender Stimme genannt, die übrigen Mitglieder des Stammes aber lediglich als "haben das Recht zur Teilnahme".

    Ich bin ganz klar für deinen Antrag, fände aber aus eigener Erfahrung ein Quorum sinnvoll: Bei uns im Stamm wurden Anträge in den Gruppenräumen ausgehängt und brauchten die Unterstützung von 10 Leuten- jeder durfte unterschreiben. Sinnvoll war das Quorum deshalb, weil manche zu freakige Vorschläge von einzelnen dann eben nicht auf die Versammlung kamen. Nicht, weil der Vorstand so entschieden hat, sondern weil ein Bruchteil des Stammes (waren damals ca 80-90 Leute) das Thema oder den Vorschlag nicht sinnvoll fand.

    • Daniel Götz Verifiziert
      +7

      Die Frage nach dem Antragsrecht für alle hatten wir in diesem Jahr auch auf der Bundesversammlung. Von "Hilfe dann haben wir haufenweise unsinnige Anträge" bis "nur wenn es Leuten wichtig ist, machen sie sich den Aufwand, einen Antrag zu schreiben und dann sollten wir ihn auch beraten". Wir haben uns in die Diskussion entschlossen, dies im DV Bamberg einfach mal an der Diözesanversammlung 2014 auszuprobieren. Da darf jedes DPSG-Mitglied der Diözese Anträge stellen. Meine Vermutung ist aktuell: der gefürchtete Antragssturm bleibt aus.

      Das hängt aber für mich vielmehr mit Versammlungskultur als mit Satzungstext zu sammen: Wenn alle Mitglieder Anträge schreiben dürfen und da wirklich mal offensichtlicher Unfug dabei ist, dann muss eine Versammlung auch trauen, bei so einem Antrag auf Nichtbefassung zu plädieren bzw. so einen Antrag ohne Diskussion abzulehnen. Insbesondere braucht man undurchdachte Initiativanträge nicht unbedingt auf die Tagesordnung aufnehmen. An der nächsten Versammlung hat sich das Thema dann erledigt oder es kommt ein sauberer Antrag. Dann wird sich das sehr schnell einpendeln und es braucht kein Quorum.

    • Tim Bender Verifiziert
      +4

      Wobei mir wichtig ist, dass es einfach ist Anträge zu stellen, gerade wenn es nicht so gut läuft. Die Stammesversammlung hat ja immer noch das Recht sich nicht mit den Anträgen zu befassen, oder sie abzulehnen.

    • Wenn man so ein Quorum einführt, dann ist man aber wieder fast bei der aktuellen Situation. Jetzt muss ein Kind eben seine Gruppe überzeugen, damit die Stufendelegierten dann den Antrag stellen. Insofern wäre nicht wirklich was gewonnen.

      Und ohne Quorum fürchte ich auch, dass zu viele unsinnige Anträge kommen. Man könnte vielleicht noch wie bisher bei Initiativanträgen abstimmen lassen, ob man einen Antrag von einem bisher nicht antragsberechtigten Stammesmitglied auf die Tagesordnung setzt.

      • Thomas Jänsch Verifiziert
        +1

        Unsinnig ist ja relativ... Es gab beispielsweise die Tradition des "Rover-Spaßantrags" und da wurde dann eben über Batiken von Zelten o.ä. geredet...

  • Thomas Hüttl Verifiziert ist dafür
    +2

    Für mich spricht da nichts dagegen. Bei uns im Stamm wird dieser Punkt nicht so ganz "ernst" genommen. Wenn jemand einen Antrag hat, soll er ihn auch vorbringen. Egal, ob es lt. Satzung jetzt erlaubt ist. Bisher haben wir dazu nie Probleme gehabt, trotz 150 Mitgliedern, da könnten ja doch mal ein paar auf dumme Gedanken kommen.

  • Jörg Engelbach Verifiziert
    +1

    Wir sind in unserem Stamm - mit Genehmigung des Bezirksvorstandes - einen Mittelweg gegangen: Nicht alle Mitglieder des Stammes haben beratende Stimme, aber alle Gruppensprecher und deren Vertreter. I.d.R. hat ein Stamm ja mehr Rundensprecher, Kornetts und Leitwölfe als die 2 Delegiertenstimmen pro Stufe. So haben mehr Stammesmitglieder die Möglichkeit direkter Partizipation, ohne dass das Stimmenverhältnis auf der Versammlung verändert wird und auch der gruppendynamische Effekt, dass die Delegierten und Sprecher ja ihre Gruppen und nicht ihre Eigeninteressen vertreten, bleibt erhalten.

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