Antragsrecht für alle Stammesmitglieder
Ich schlage vor, dass alle Mitglieder des Stammes auf der Stammesversammlung das Recht haben Anträge zu stellen. Bis jetzt ist es so, dass nur beratende und stimmberechtigte Mitglieder des Stammes die Möglichkeit haben Anträge an die Stammesversammlung zu stellen. (Zi 114 der Satzung) Meiner Meinung nach sollten aber alle Mitglieder des Verbandes die Möglichkeit haben, ihre Gliederung durch Anträge zu gestalten.
Thomas Jänsch Verifiziert ist dafür
Ich sehe das weniger als Problem der Ziffer 114 als der Kombination 21/22: andere Leiter sind explizit mit beratender Stimme genannt, die übrigen Mitglieder des Stammes aber lediglich als "haben das Recht zur Teilnahme".
Ich bin ganz klar für deinen Antrag, fände aber aus eigener Erfahrung ein Quorum sinnvoll: Bei uns im Stamm wurden Anträge in den Gruppenräumen ausgehängt und brauchten die Unterstützung von 10 Leuten- jeder durfte unterschreiben. Sinnvoll war das Quorum deshalb, weil manche zu freakige Vorschläge von einzelnen dann eben nicht auf die Versammlung kamen. Nicht, weil der Vorstand so entschieden hat, sondern weil ein Bruchteil des Stammes (waren damals ca 80-90 Leute) das Thema oder den Vorschlag nicht sinnvoll fand.