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Jeder Stamm soll in gewissen Grenzen selbst entscheiden wie die Stammesversammlung abläuft


Die Satzung ist wenn es um die Stammesversammlung geht sehr starr.

Ich finde jeder Stamm sollte bei der Ausgestalltung der Stammesversammlung mehr Freiheiten bekommen. Jeder Stamm sollte z.B. selbst entscheiden können ob alle Anwesenden Stimmberechtigt sind, wie viel Stufenvertreter (Kinder) gewählt werden oder bis wann zur Versammlung eingeladen werden muss.

Jeder Stamm sollte sich in diesem Bezug in gewissen Grenzen eine eigene Satzung geben können. Die heutige Form sollte eher ein Vorschlag sein als Pflicht. So ist gewährleistet das die Versammlung Realitäts- und Stammesnah ablaufen kann.


Diskussionen

  • Christoph Fromont Verifiziert ist dafür
    +9

    Meine Erfahrung aus verschiedenen Stammesversammlungen zeigt, dass genau diese Handhabe eh schon gängige Praxis ist und zwar teilweise durchaus berechtigt und durchdacht. Es muss jedoch klare Vorgaben geben, die in allen Stämmen gegeben sein muss: Das Verhältnis von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen, die generelle Beteiligung an der Stammesversammlung, Mehrheitenregelungen, Antragsregelungen etc. über die Einigkeit in der DPSG herrschen sollte. Ebenso sollten diese Punkte stärker durchgesetzt und "kontrolliert" werden.

    • Christoph_Bckenhoff Verifiziert ist dafür
      0

      Einheitlich muss dies Lediglich auf Bezirksebene und darüber sein. Wie jeder Mensch anderes ist sind auch die STämme anders und so sollten diese selbst entscheiden dürfen was das Richtige für Sie ist.

  • An der Einladungsfrist von vier bzw. zwei Wochen würde ich nichts ändern. Eine kürzere Frist wäre zu kurz.

    Die Idee, dass ein Stamm sich so, wie er sich eine Geschäftsordnung geben kann, auch beschließen kann, wer genau auf der Stammesversammlung eine Stimme haben soll, ist sehr interessant.

    Es muss dabei aber, wie du schon schreibst, gewisse Grenzen geben. Zum Beispiel sollten es nicht möglich sein, den Kindern die Einflussmöglichkeit zu nehmen.

  • Daniel Götz Verifiziert
    +3

    Flexibilität von Strukturen ist sicherlich ein Ziel des ganzen Prozesses. Ich denke aber, man muss sich genau anschauen, worfür Regelungen da sind. Ich greife mal beispielsweise die Einladungsfrist zur Stammesversammlung heraus. Für die schreibt unsere bisherige Satzung nur eine Mindestfrist von 2 Wochen vor. Du kannst also beliebig vorher einladen, aber die zwei Wochen sind eine Schutzbestimmung: Stell dir vor, dass z.B. die Rover und Leiter am Samstag Mittag auf die Idee kommen irgendetwas sauteures beschaffen zu wollen oder einen bestimmten Kandidaten zum Vorstand wählen zu wollen und beschließen für den Sonntag morgen um 9 Uhr (natürlich am selben Wochenende) eine Stammesversammlung einzuberufen in der Hoffnung, dass nur die Anwesenden überhaupt Zeit haben und somit keiner etwas dagegen hat. Hier kommen die 2 Wochen ins Spiel und somit haben alle Mitglieder der Versammlung zumindest eine Chance auch an ihr teilzunehmen. Ansonsten kann ich mir das durchaus vorstellen.

    • Christoph_Bckenhoff Verifiziert ist dafür
      +1

      Also bei uns werden Beschaffungen eh nicht an der Stammesversammlung sonder in den Leiterrunden entschieden. Natürlich ist mir auch klar das es eien Frist geben muss aber warum muss dieser von oben diktiert werden.

      Es geht vorallem um die Stimmberechtigen das man bei großen Stämmen eine Auswahl treffen muss ist mir klar aber ich denke das ist die Minderheit. Der Stamm soll für sich das Vorschreiben was be seiner Größe Sinvoll ist. Aktuell ist dies nicht möglich.

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