Woodbadgeausbildung - Voraussetzungen
Nach der neuen WBK Ordnung muss ein WBK-Teilnehmer die Modulausbildung abgeschlossen haben. Alte WBK1 werden nicht mehr anerkannt.
Ich selbst habe eine alte WBK1. Ich müsste jetzt alle Module neu belegen. Zu meiner Situation: Ich bin STAVO, seit 31 Jahren bei den Pfadfindern. War ca. 10 Jahre lang Leiter, habe Bezirksarbeit gemacht und viele weitere Dinge. Beruflich bin ich Lehrer und bilde neue Lehrer an Studienseminaren aus.
Ich würde also sagen: Was die Pädagogik und Pfadfinderei angeht bin ich ziemlich bewandert. Das soll jetzt nicht hochnäsig klingen, aber die Moduleinheiten bringen mir eher weniger. Ich habe ein-zwei belegt und immer festgestellt, dass mir die Module nichts neues gebracht haben.
Ich würde sehr gerne mein Woodbadge machen, aber die Ausbildungsordnung legt mir Steine in den Weg.
Ich wünsche mir, dass der WBK1 wieder anerkannt wird.
Kerstin Fuchs
Die Voraussetzungen für den Abschluss des Woodbadge sind im aktuellen Ausbildungskonzept geregelt. Darin heißt es: "Auch Leitende, die ihre Woodbadge-Ausbildung vor der Einführung des Gesamtverbandlichen Ausbildungssystems und der neu gefassten Woodbadge-Kurse (ab 2007/2008) mit dem Besuch des damaligen Woodbadge-Kurs Teil I begonnen haben, können ihre Woodbadge-Ausbildung abschließen. Dazu sind die Teilnahme an einem neuen Woodbadge-Kurs incl. Durchführung und Reflexion eines Vorha- bens wie oben beschrieben nötig". Nach einem altem WBK I kannst du also in der Regel den neuen WBK machen, ohne nochmals alle Modul zu durchlaufen.