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Gleichberechtigter Vorstand beim Elternbeirat


In Ziffer 37 wird beschrieben, dass der Elternbeirat eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n wählt. In allen anderen Bereichen der Satzung haben wir gleichberechtigte Vorstände. Das scheint mir noch ein Relikt aus alten Zeiten zu sein und sollte angepasst werden.

Zwei stimmberechtigte Vertreter der Eltern bei der Stammesversammlung finde ich sinnvoll und gangbar. Ein Parität halte ich auf der Ebene nicht für erforderlich. Die gibt es beim Stammesvorstand auch nicht.

Ich bin selbst Elternbeiratsvorsitzender im Stamm meiner Kinder und komme da mit der Auslegung eines gleichberechtigten Vorstandes beim Elternbeirat besser klar.

Louis / Achim


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