Da sich auf der Bundesaubita die Experten und Expertinnen in Sachen Modulausbildung treffen, austauschen und beraten sollte die Bundesaubita nur in Sachen der Modulausbildung ein Antragsrecht auf der Bundesversammlung erhalten. Dort wird dann von der Bundesleitung, den Diözesanvorständen und den Delegierten der Alterstufen gemeinsam über den Antrag der Bundesaubita entschieden. Ein Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept sollte auch vom gesamten Verband entwickelt und verändert werden können und nicht nur von der Bundesleitung.