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Die Bundesausbildungstagung erhält Antragsrecht auf der Bundesversammlung zur Sache des Ausbildungskonzeptes


Bisherige Regelung: Auf der jährlich stattfindenden Bundesausbildungstagung sind alle für die Ausbildung verantwortlichen eingeladen um sich über das Bundeseinheitliche Ausbildungskonzept (Teil 1 Modulausbildung ohne WBK) in der angewandten Praxis auszutauschen und ggf. Veränderung anzuregen. Es liegt aber im Ermessen der Bundesleitung diese Vorschläge umzusetzen.


Diskussionen

  • Da sich auf der Bundesaubita die Experten und Expertinnen in Sachen Modulausbildung treffen, austauschen und beraten sollte die Bundesaubita nur in Sachen der Modulausbildung ein Antragsrecht auf der Bundesversammlung erhalten. Dort wird dann von der Bundesleitung, den Diözesanvorständen und den Delegierten der Alterstufen gemeinsam über den Antrag der Bundesaubita entschieden. Ein Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept sollte auch vom gesamten Verband entwickelt und verändert werden können und nicht nur von der Bundesleitung.

  • Jörg Engelbach Verifiziert
    +1

    Die Stoßrichtung des Vorschlages finde ich grundsätzlich sympatisch. Doch ist er mir noch zu wenig konkret: Wie sollen denn Anträge in die BV eingebracht werden? Beauftragt die Bundesaubita die Bundesleitung? Werden Delegierte gewählt, die dann Antragsrecht auf der BV haben? Oder muss es gar ein neuer Posten sein: Bundesausbildungsreferent/in? (Analog der Entwicklung in einigen Bezirks- und Diözesanverbänden)

    • Alexander Berg Verifiziert ist dafür
      +4

      Ich fände es als gangbaren weg, die Bundesausbildungstagung als "Konferenz" in die Satzung aufzunehmen. Dann kann man der Tagung ein Antragsrecht für Ausbildungsfragen an der Bundesversammlung geben. Ein Bundesausbildungsreferentenamt zu schaffen finde ich schwierig, da das Thema Ausbildung hauptverantwortlich bei der kompletten Bundesleitung liegt. Das sind die von WOSM anerkannten "Leader Trainer".

    • Nur formal der Hinweis, dass in der aktuellen Satzung nicht die Bundesversammlung über die Ausbildungskonzepte entscheidet, sondern die Bundesleitung (Ziffer 89, Punkt 4). /AB

      • Und die Bundesversammlung kann nach aktueller Satzung die Bundesleitung z.B. mit Änderungen des Ausbildungskonzeptes als höchstes beschlussfassendes Gremium des Verbandes beauftragen.

        • Hendrik Werbick Verifiziert
          +1

          Die Bundesversammlung kann der Bundesleitung empfehlen das zu tun, sie kann sie aber nicht beauftragen in dem Sinne, dass sie es tun muss - da bleibt die Bundesleitung frei in ihrer Entscheidung.

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