Die Stoßrichtung des Vorschlages finde ich grundsätzlich sympatisch. Doch ist er mir noch zu wenig konkret: Wie sollen denn Anträge in die BV eingebracht werden? Beauftragt die Bundesaubita die Bundesleitung? Werden Delegierte gewählt, die dann Antragsrecht auf der BV haben? Oder muss es gar ein neuer Posten sein: Bundesausbildungsreferent/in? (Analog der Entwicklung in einigen Bezirks- und Diözesanverbänden)
1-1 von 1
Sortieren: