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    David Heun Verifiziert · angelegt
     

    Da leider die Funktion mit neuen Änderungsvorschlägen nicht funktioniert, hier so:

    Neuer Vorsclag

    Variante D: flexible Vorstandsgrößen, eine Stimme! Es gibt die Möglichkeit einer Vorstandsgröße von drei bis sechs Vorstandsmitgliedern, deren Anzahl frei festgelegt werden kann. In den Untergliederungen ist jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern möglich. Es gibt jedoch eine Stimmen auf der nächsthöheren Ebene.

    Begründung: Wenn bereits über ein Vorstandsteam nachgedacht wird, spielt es nicht zwingend eine Rolle, dass es weiterhin drei Stimmen auf der nächst höheren Ebene geben muss. Eine Möglichkeit wäre - um auch die Vertretungsmöglichkeitsproblematik von Vorständen kombiniert zu lösen - eine Vertretung (als Vorstandsteam) mit nur einer Stimme! So muss (mindestens) ein Vorstand vertreten sein, um die Stimme des Stammes abgeben zu können - es müssen aber nicht alle Vorstände für mehr Stimmen anwesend sein, weswegen ggf. die Beschlussfähigkeit in Frage gestellt werden könnte, obwohl alle Stämme anwesend sind.

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    David Heun Verifiziert · angelegt
     

    Da leider die Funktion mit neuen Änderungsvorschlägen nicht funktioniert, hier so:

    Neuer Vorsclag

    Variante D: flexible Vorstandsgrößen, eine Stimme! Es gibt die Möglichkeit einer Vorstandsgröße von drei bis sechs Vorstandsmitgliedern, deren Anzahl frei festgelegt werden kann. In den Untergliederungen ist jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern möglich. Es gibt jedoch eine Stimmen auf der nächsthöheren Ebene.

    Begründung: Wenn bereits über ein Vorstandsteam nachgedacht wird, spielt es nicht zwingend eine Rolle, dass es weiterhin drei Stimmen auf der nächst höheren Ebene geben muss. Eine Möglichkeit wäre - um auch die Vertretungsmöglichkeitsproblematik von Vorständen kombiniert zu lösen - eine Vertretung (als Vorstandsteam) mit nur einer Stimme! So muss (mindestens) ein Vorstand vertreten sein, um die Stimme des Stammes abgeben zu können - es müssen aber nicht alle Vorstände für mehr Stimmen anwesend sein, weswegen ggf. die Beschlussfähigkeit in Frage gestellt werden könnte, obwohl alle Stämme anwesend sind.