Katrin Kurz Verifiziert
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Deligieren bei Krankheit oder anderer Verhinderung finde ich sinnvoll. Im Falle einer Doppelbesetzung wäre es doch auch möglich, die entsprechenden Stimmen nicht bei der Anzahl der stimmberechtigten Stimmen mitzuzählen. Wenn also Beispielsweise der Bezirkskurat auch Stammeskurat ist, hat der Stamm nur noch zwei Vorstandsstimmen.